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VerfahrenSicherheit · 25 von 27

Wie werden Speicherort und Aufbewahrung festgelegt?

Datenhaltung nachvollziehbar festlegen

Thema
HERMES
Lesezeit
2 Min.
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Stand
Bauplan
Auf dieser Seite
  1. 01Den tatsächlichen Datenbestand beschreiben
  2. 02Speicher- und Verarbeitungsorte festlegen
  3. 03Aufbewahrung und Ende gemeinsam planen
  4. 04Nachvollziehbarkeit ohne ungezielte Sammlung erhalten
  5. 05Schema
  6. 06Grenze und Regel
  7. 07Verwandte Seiten

Die geplante Datenhaltung legt für jede Datenart Zweck, Speicherort, Zugriff und Ende der Aufbewahrung fest. Dabei müssen Originalquelle, Arbeitskopie, Modellverarbeitung und Protokoll getrennt betrachtet werden.

Den tatsächlichen Datenbestand beschreiben

Wählen Sie einen begrenzten Fall und erstellen Sie ein Verzeichnis der benötigten Inhalte. Unterscheiden Sie fachliche Originale, übernommene Eigenschaften, vorbereitete Entwürfe und Kontrollereignisse. Notieren Sie für jede Datenart, ob der vollständige Inhalt oder nur eine Fundstelle benötigt wird. Ein zentraler Suchindex ist ebenfalls eine Datenhaltung. Auch vorübergehende Verarbeitung kann andere Schutzanforderungen auslösen als ein bloßes Verweisfeld im Organisationsabbild.

Speicher- und Verarbeitungsorte festlegen

Benennen Sie die vorgesehenen Rechner oder Umgebungen für Quelle, Modell, Werkzeuge und Sicherungen. Die Originalquelle verlangt vor dem Vertrag eine schriftliche Festlegung, auf welchen Rechnern das Sprachprogramm läuft. Übernehmen Sie deshalb keine pauschale Standortzusage aus einem Produktnamen. Prüfen Sie auch technische Hilfsdienste und Diagnosewege. Wenn ein Ort oder eine Weitergabe noch ungeklärt ist, bleibt die betreffende Verbindung im Entwurf offen und wird nicht als bereits vereinbart dargestellt.

Aufbewahrung und Ende gemeinsam planen

  1. Ordnen Sie jeder Datenart einen fachlichen Zweck zu.
  2. Lassen Sie die zuständigen Stellen die nötige Aufbewahrung und mögliche Pflichten klären.
  3. Beschreiben Sie Sperrung, Korrektur und vorgesehenes Ende der Nutzung getrennt.
  4. Beziehen Sie Sicherungen, Suchindizes und Übergabekopien in den Abnahmesatz ein.

Diese Seite nennt keine allgemeine Frist. Der konkrete Einsatz und die dafür zuständigen Fachstellen bestimmen den zulässigen Umgang.

Nachvollziehbarkeit ohne ungezielte Sammlung erhalten

Begriff · Berechtigung

Eine überprüfbare Erlaubnis für eine Identität, ein Objekt und eine Operation. Ein Leserecht ist kein Schreibrecht.

Rechte über Systemgrenzen erhalten

Ein nützliches Protokoll muss nicht jede gelesene Akte vollständig kopieren. Planen Sie die kleinste ausreichende Spur mit Handlung, Bezug und überprüfbarer Fundstelle. Namen in Protokollen können Aussagen über die Arbeit von Beschäftigten ermöglichen; die Originalquelle verlangt deshalb die frühe Beteiligung von Betriebsrat oder Personalrat. Prüfen Sie Berechtigungen und Zweck jedes Protokollfelds. Eine Integritätskette macht eine unzulässige Datensammlung nicht allein durch ihre Prüfbarkeit angemessen.

Schema

datenart: Entwurf
zweck: konkrete_Rueckfrage_vorbereiten
quelle: <datensatz>
speicherort: vor_Vertrag_festlegen
zugriff: zustaendige_Rolle
aufbewahrung: fachlich_und_rechtlich_klaeren
kopien: [suche, sicherung, uebergabe]
protokoll: nur_erforderliche_Spur
Schema 1YAML · Schema mit Platzhaltern

Grenze

Grenze
Speicherorte, Fristen und Verfahren sind für einen konkreten Einsatz zu vereinbaren. Diese Dokumentation belegt keine vorhandene Datenplattform oder pauschale rechtliche Zulässigkeit.

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