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    Glossar / Begriff

    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), im Compliance-Kontext.

    Das BFSG setzt den European Accessibility Act in Deutschland um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher.

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, des European Accessibility Act. Es verlangt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen die Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen und ist seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Erfasst sind unter anderem Hardware für Universalrechner, Selbstbedienungsterminals und E-Book-Lesegeräte sowie Dienstleistungen wie Telekommunikation, Bankdienstleistungen für Verbraucher, Personenbeförderung und der elektronische Geschäftsverkehr, also Onlineshops für Verbraucher. Nach Paragraf 3 Absatz 3 BFSG gilt das Gesetz nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen sind nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

    Beispiele aus dem Mittelstand

    • Ein deutscher Verbrauchershop ordnet sich dem elektronischen Geschäftsverkehr zu und dokumentiert die Barrierefreiheit von Produktseite und Kaufstrecke.
    • Ein B2B-Anbieter ohne Verbrauchergeschäft prüft zuerst den Anwendungsbereich, weil das Gesetz an Dienstleistungen für Verbraucher anknüpft.
    • Ein Handwerksbetrieb mit sechs Beschäftigten und reiner Informationswebsite prüft die Kleinstunternehmen-Regel des Paragraf 3 Absatz 3 BFSG.

    Folge-Fragen

    Gilt das BFSG für jede Website?

    Nein. Es knüpft an bestimmte Produkte und Dienstleistungen an, insbesondere an den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Reine Informationsseiten ohne Vertragsschluss sind nicht automatisch erfasst.

    Welche technischen Anforderungen gelten?

    Die Anforderungen werden durch die Verordnung zum BFSG konkretisiert. In der Praxis wird die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 herangezogen, die für Webinhalte auf die WCAG verweist.

    Wer überwacht die Einhaltung?

    Die Marktüberwachung für Barrierefreiheit nach dem BFSG liegt bei der gemeinsamen Marktüberwachungsstelle der Länder mit Sitz in Magdeburg.

    Wie ordnet man den eigenen Fall ein?

    Anwendungsbereich, Ausnahmen und die im Gesetz vorgesehene Berufung auf eine unverhältnismäßige Belastung sind Einzelfallfragen. Diese Einordnung gehört in eine anwaltliche Prüfung.

    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in der Praxis.

    Wo dieser Begriff in deinem Geschäft konkret wird, beginnt die Arbeit. Wir nennen klar, ob die Idee in unser Studio passt.

    Barrierefreiheit