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    Glossar / Begriff

    DSGVO, im Compliance-Kontext.

    Die DSGVO regelt seit 2018 EU-weit Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten. Pflicht-Foundation für jede DACH-Plattform.

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, englisch GDPR) ist die zentrale EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten, seit 25. Mai 2018 in Kraft. Sechs Grundprinzipien: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität. Pflicht: Verarbeitungsverzeichnis, AVV mit Dienstleistern, Löschfristen pro Datentyp, dokumentierte Rechtsgrundlagen, Auskunfts- und Löschrecht für Betroffene. Bei Verstoß bis 20 Millionen EUR oder 4 Prozent Jahresumsatz Bußgeld.

    Beispiele aus dem Mittelstand

    • Ein Premium-SaaS-Anbieter führt Verarbeitungsverzeichnis nach Artikel 30 plus dokumentiert Löschfristen pro Datentabelle.
    • Eine Praxis-Software mit Patientendaten implementiert technische Maßnahmen nach Artikel 32 plus Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Cloud-Anbietern.

    Folge-Fragen

    Was ist Pflicht-Dokumentation?

    Verarbeitungsverzeichnis, AVV mit Dienstleistern, TOM-Dokumentation, Löschkonzept, Datenschutz-Folgenabschätzung bei Hochrisiko.

    Wann ist Datenschutzbeauftragter Pflicht?

    Ab 20 ständig mit personenbezogenen Daten beschäftigten Personen oder bei besonderen Datenkategorien (Gesundheit, Glauben).

    Was bei Datenpanne?

    Meldepflicht an Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden. Bei hoher Risikolage zusätzlich Betroffene informieren.

    DSGVO in der Praxis.

    Wo dieser Begriff in deinem Geschäft konkret wird, beginnt die Arbeit. Wir nennen klar, ob die Idee in unser Studio passt.

    Datenschutz