Impressumspflicht, im Compliance-Kontext.
Die Impressumspflicht verlangt von geschäftsmäßigen digitalen Diensten Anbieterangaben. Maßgeblich sind in Deutschland Paragraf 5 DDG und Paragraf 18 MStV.
Die Impressumspflicht ist die gesetzliche Anbieterkennzeichnung für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. In Deutschland steht sie seit dem Digitale-Dienste-Gesetz in Paragraf 5 DDG, zuvor in Paragraf 5 TMG; für journalistisch-redaktionelle Angebote tritt Paragraf 18 Medienstaatsvertrag hinzu. Verlangt werden unter anderem Name und Anschrift, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, Register und Registernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie bei erlaubnispflichtigen Berufen Aufsichtsbehörde und Kammer. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In Österreich regeln Paragraf 5 ECG und Paragraf 14 UGB Vergleichbares, in der Schweiz Artikel 3 UWG.
Beispiele aus dem Mittelstand
- Eine deutsche GmbH führt Geschäftsführung, Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum, weil die Rechtsform diese Angaben auslöst.
- Eine Steuerkanzlei ergänzt Kammer, Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat, weil es sich um einen reglementierten Beruf handelt.
- Ein Handwerksbetrieb verlinkt aus seinem geschäftlichen Social-Media-Profil auf die Impressumsseite der eigenen Website.
Folge-Fragen
Gilt die Pflicht auch für Social-Media-Profile?
Sie knüpft an den geschäftsmäßigen digitalen Dienst an, nicht an die Domain. Geschäftliche Profile werden davon erfasst; üblich ist ein eindeutiger Verweis auf die Impressumsseite.
Reicht ein Kontaktformular statt einer E-Mail-Adresse?
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-298/07 entschieden, dass neben der E-Mail-Adresse auch ein anderer Kommunikationsweg genügen kann, wenn zügig geantwortet wird. Die Bewertung im Einzelfall gehört in eine anwaltliche Prüfung.
Wo muss das Impressum stehen?
Paragraf 5 DDG verlangt leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. In der Praxis steht ein eindeutig bezeichneter Link im Footer jeder Seite.
Was gilt bei fehlenden oder falschen Angaben?
Fehlende Pflichtangaben werden in der Praxis wettbewerbsrechtlich abgemahnt und können bußgeldbewehrt sein. Welche Angaben eine konkrete Rechtsform auslöst, ist im Einzelfall zu prüfen.
Impressumspflicht in der Praxis.
Wo dieser Begriff in deinem Geschäft konkret wird, beginnt die Arbeit. Wir nennen klar, ob die Idee in unser Studio passt.
Impressum